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Mit 5G hält ein neuer Mobilfunkstandard Einzug in die Welt der Telekommunikation. Doch in Deutschland ist aktuell ein Streit über die Vergabebedingungen der knappen 5G-Frequenzen entfacht, welcher den Erfolg der angestrebten Versteigerung der Lizenzen in Frage stellt. Wir beleuchten in diesem zweiteiligen Beitrag die Kernpunkte des Zwists zwischen Netzbetreibern und der Bundesnetzbehörde und legen weiterhin dar, welche Veränderungen und Potenziale 5G für die Wirtschaft sowie die VoIP-Telefonie im Speziellen mit sich bringt.

 

Alles neu macht 5G Aufgrund seiner hohen Datengeschwindigkeiten und geringen Latenzzeiten verspricht der neue Mobilfunkstandard die lang ersehnte Umsetzung mobiler Echtzeitanwendungen, vor allem im Business-Kommunikationsumfeld. 5G stellt die technische Grundlage für das Internet der Dinge, autonomes Fahren, intelligente Verkehrsleitsysteme, die Telemedizin sowie die Vernetzung von Maschinen, Sensoren und Systemen der Industrie. Somit wird sich 5G zu einem kritischen Erfolgs- und Wettbewerbsfaktor entwickeln. Wenn Deutschland hier eine Führungsrolle einnehmen möchte, dann gilt es, jetzt die richtigen Weichen zu stellen und die Einführung von 5G mit einem landesweiten Mobilnetzausbau Hand in Hand umzusetzen. Insbesondere eine unzuverlässige Netzwerkabdeckung ist bisher ein großes Problem für Mittelständler in ländlichen Regionen, welches es schnell zu lösen gilt. Andere Länder sind hier schneller unterwegs. In Italien beispielsweise ist die Auktion für die Zuteilung von 5G-Frequenzen bereits abgeschlossen und brachte dem Staat 6,5 Milliarden Euro ein, welche nun in den Breitbandausbau gesteckt werden sollen. Auch in Deutschland erhofft sich der Staat mit der Versteigerung der 5G-Lizenzen zusätzliche Mittel, um die Positionierung Deutschlands als Digitalstandort voranzutreiben. Es wird Zeit…

 

Was unterscheidet 5G von 4G? Der entscheidende Unterschied zu 4G liegt in der Support-Infrastruktur. 5G bietet Internet-Bandbreiten von bis zu 10 Gigabit/s und öffnet so die Tore für einen weit verbesserten Service für eine Vielzahl von Benutzern und Geräten. Es ist zu erwarten, dass derzeitige technische Möglichkeiten und Grenzen weitreichend überschritten werden und 5G in Kombination mit neuen Technologien wie VoIP für Unternehmen zahlreiche Vorteile in Bezug auf Kosten und Mobilität bringen.

 

Während in den letzten zehn Jahren vor allem die Bereiche Unterhaltung und Kommunikation unser Nutzerverhalten mit mobilen Endgeräten geprägt haben, wird 5G laut Paul Lee, Forschungsdirektor für Telekommunikation, Medien und Technologie bei Deloitte, nun endlich die digitale Transformation von Unternehmen einläuten und der sogenannten “Gigabit Society” Leben einhauchen. Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig – von IoT, Industrie 4.0, und Smart Cities über Fahrzeuge mit Fernsteuerung bis hin zu durch AI und Telekommunikation getriebene Gesundheitsdienste.

 

Für die Business-Kommunikation bietet 5G mit seinen unbegrenzten Internetdiensten und -verbindungen noch mehr Flexibilität auch bei einer großen Anzahl von Teilnehmern. Zum Beispiel ermöglicht der neue Standard gleichzeitig Telefonate und Videokonferenzen über das Internet des Mobilfunknetzes zu führen. Selbst die Integration von Virtual Reality in die Telefonie ist denkbar.

 

Status quo der 5G-Lizenzvergabe Auch wenn der handfeste Streit zwischen Netzbetreibern und Regierung über die Einführung des neuen Mobilfunkstandards 5G bisher noch nicht beigelegt ist, liegen der Bundesnetzagentur seit Ende Januar alle Anmeldungen für die geplante Frequenzauktion vor. Neben den drei großen Marktführer Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica hat sich auch Hause United Internet mit seiner Marke 1&1 Drillisch für die Auktion registriert, welche voraussichtlich am 19. März beginnen soll. Längst nicht alle ersteigerte Lizenzen werden sich jedoch umgehend nutzen lassen. Lizenzen um den Bereich 2GHz stehen ggf. erst ab 2021 bzw. 2026 für eine Nutzung zur Verfügung, wenn derzeitige UMTS-Lizenzen auf diesen Frequenzen auslaufen.

 

Bisher sträuben Sie die Netzbetreiber noch gegen die von der Bundesnetzagentur vorgelegten Vergabebedingungen. Die mit der Nutzung der 5G-Frequenzen einhergehenden Rechte und Pflichten stoßen auf Ablehnung, doch die Bundesnetzagentur pocht auf konkrete Zielvorgaben für den Ausbau der Mobilnetzabdeckung. Die Behörde fordert zukünftigen Besitzern von 5G-Lizenzen eine Versorgung von 98 Prozent aller Haushalte mit mindestens 100 Mbit/s bis 2022 ab. Als weitere Auflagen kommen die Abdeckung von Verkehrswegen (Autobahnen und Bahntrassen) sowie der Aufbau von weiteren Mobilfunkstationen hinzu, um bisherige Mobilfunklöcher zu schließen. Vehement sprechen sich die großen Netzbetreiber auch gegen das lokale Roaming (National Roaming) aus, welches es Kunden der Konkurrenz ermöglichen würde, bei schlechter Netzabdeckung auf das Mobilfunknetz eines anderen Anbieters zurückzugreifen.

 

Für Mobilfunkanbieter ohne eigenes Netz, die sogenannten virtuellen Netzbetreiber (MVNO), bedeutet das, mit den großen Diensteanbietern um Netzkapazitäten und Roaming-Vereinbarungen verhandeln zu müssen. Es überrascht nicht, dass dies den großen Drei – Telekom, Vodafone und Telefónica – aufstößt und diese sich um das Vorrecht bemühen, den MVNO Zugang zu ihren Netzen zu verweigern. Hier liegt das bisherige Hauptproblem des Disputs – ein Einlenken der Parteien bisher nicht in Aussicht.

 

Ein kleiner Lichtblick: Parallel zu der geplanten Auktion wird ein Teil der Frequenzen in den Bereichen 3700 MHz – 3800 MHz und 26 GHz zur lokalen Nutzung) zur lokalen und regionalen Nutzung reserviert, um regionale Netzbetreiber oder kleinere Unternehmen sowie Gemeinden 5G-Anwendungen eine Realisierung von 5G (auf Antrag und als kostenpflichtigen Mobilfunkdienst) zu ermöglichen. Ziel der Bundesnetzagentur ist es hierbei, ein wichtiges Signal in Richtung automatisierte Fabriken und Industrie 4.0 zu setzen.

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